Bergstraße 7, 73349 Wiesensteig 07335 / 96900 Zweigpraxis: Königstraße 4, 73344 Gruibingen 07335 / 96900

Folgerezept

Aufgrund der Umstellung auf das e-Rezept ist es zwingend notwendig, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde, bevor Sie die Bestellung vornehmen.

Standardmäßig wird kein Ausdruck des eRezeptes erstellt.
Eine Abholung in der Praxis ist nicht mehr notwendig, da Sie das eRezept 24 Stunden nach Bestellung  mit Ihrer Gesundheitskarte in jeder Apotheke einlösen können.

Bei Privatversicherten sowie Privatrezepten, BTM-Rezepten, Rezepten über Verband- und Hilfsmittel (auch Blutzuckerteststreifen) ist kein eRezept möglich. Hier muss das Rezept weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
Bitte geben Sie an wo sie das Rezept abholen möchten.

Wurde Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal bereits eingelesen?

  • Quartal I: 1. Januar – 31. März
  • Quartal 2: 1. April – 30. Juni
  • Quartal 3: 1. Juli – 30. September
  • Quartal 4: 1. Oktober – 31. Dezember
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