AB SOFORT KÖNNEN BEI KASSENPATIENTEN AUCH PRIVATREZEPTE ALS eREZEPT AUSGESTELLT WERDEN!
Aufgrund der Umstellung auf das e-Rezept ist es zwingend notwendig, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde, bevor Sie die Bestellung vornehmen.
Standardmäßig wird kein Ausdruck des eRezeptes erstellt.
Eine Abholung in der Praxis ist nicht mehr notwendig, da Sie das eRezept 24 Stunden nach Bestellung mit Ihrer Gesundheitskarte in jeder Apotheke einlösen können.
Wurde Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal bereits eingelesen?
- Quartal I: 1. Januar – 31. März
- Quartal 2: 1. April – 30. Juni
- Quartal 3: 1. Juli – 30. September
- Quartal 4: 1. Oktober – 31. Dezember