Ihr Weg zum e-Rezept

Bestellen Sie hier Ihr e-Rezept

Für die Bestellung des e-Rezeptes ist es zwingend notwendig, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde, bevor Sie die Bestellung vornehmen.

Standardmäßig wird kein Ausdruck des e-Rezeptes erstellt. Eine Abholung in der Praxis ist nicht mehr notwendig, da Sie das e-Rezept 48 Stunden nach Bestellung mit Ihrer Gesundheitskarte in jeder Apotheke einlösen können.

Bei Privatversicherten sowie BTM-Rezepten, Rezepten über Verband- und Hilfsmittel (auch Blutzuckerteststreifen) ist kein e-Rezept möglich. Hier muss das Rezept weiterhin in der Praxis abgeholt werden. Diese Rezepte können weiterhin ohne Versicherungskarte vorbestellt werden.
Bitte geben Sie an wo sie das Rezept abholen möchten.

Wurde Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal bereits eingelesen?

Quartal 1:

1. Januar – 31. März

Quartal 2:

1. April – 30. Juni

Quartal 3:

1. Juli – 30. September

Quartal 4:

1. Oktober – 31. Dezember